Sollten Sie an einer Nutzungsberechtigung interessiert sein, die Sie zum Einsatz der Geräusche im gewerblichen Bereich berechtigt, klicken Sie bitte auf den Warenkorb.
Die Nutzungsberechtigung müssen Sie erwerben, wenn Sie beabsichtigen, die bestellten Geräusche im Rahmen öffentlicher Präsentationen (z.B. Film- und TV-Produktionen, Medienproduktionen, Internet etc.) einzusetzen. Siehe dazu auch § 6 unserer AGBs.
Die Nutzungsberechtigung gilt für alle Geräusche, die Sie bei dieser Bestellung angefordert haben und muss nicht für jedes Geräusch einzeln erworben werden.